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Absage JHV 2022 und Beschluss zur Anwendung des Sternverfahrens

Die JHV 2022 wird abgesagt.

Durch die Corona Pandemie können wir unsere Jahreshauptversammlung und
Landesverbandsversammlung Nordbayern für 2022 nicht wie üblich veranstalten.

Die Vorstandschaft des Landesverbandes Nordbayern im NAVC beschließt die
Beschlussfassung der JHV durch das Sternverfahren.

Bei einem Beschluss per Sternverfahren wird die Beschlussvorlage an die 1.
Vorstände der LV Vereine zur Abstimmung gesendet und diese senden direkt die
Antwort per beigelegten frankierten Rückumschlag an den Landesverband
Vorsitzenden Martin Meyer

Die neue Gesetzeslage ab März 2021 stellt dabei eindeutig klar, dass der
Vorstand bei entsprechenden Versammlungsverboten und der Unzumutbarkeit
einer virtuellen Versammlung nicht zur Einberufung verpflichtet ist. So
lautet der neue § 5 Abs. 2a Covid-19-Abmilderungsgesetz:

Tagungsort: entfällt

Beginn: entfällt

Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung:

1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit

2. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Jahreshauptversammlung

3. Bericht des Vorstandes -Schriftlich

4. Bericht der Revisoren - Schriftlich

5. Genehmigung der Jahresrechnung - durch die Revisoren

6. Entlastung des Vorstandes - durch die Revisoren schriftlich an die LV Vereinsvorstände

7. Neuwahlen der Vorstandschaft bis auf den 1. Vorstand -siehe Covid-19 Abmilderungsgesetz

8. LV-Meisterschaften 2021- siehe LV Homepage Nordbayern im NAVC

Tagesordnung zur Landesverbandsversammlung:

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit

2. Wahl der Delegierten zum NAVC-Kongress im Sternverfahren

Martin Meyer

Vorstand des Landesverband Nordbayern im NAVC

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