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Absage JHV und Beschluss zur Anwendung des Sternverfahrens

Die JHV beim MSC Jura wird abgesagt.

Durch die Corona Pandemie können wir unsere Jahreshauptversammlung und
Landesverbandsversammlung Nordbayern für 2021 nicht wie üblich veranstalten.

Die Vorstandschaft des Landesverbandes Nordbayern im NAVC beschließt die
Beschlussfassung der JHV durch das Sternverfahren.

Bei einem Beschluss per Sternverfahren wird die Beschlussvorlage an die 1.
Vorstände der LV Vereine zur Abstimmung gesendet und diese senden direkt die
Antwort per beigelegten frankierten Rückumschlag an den Landesverband
Vorsitzenden Martin Meyer

Die neue Gesetzeslage ab März 2021 stellt dabei eindeutig klar, dass der
Vorstand bei entsprechenden Versammlungsverboten und der Unzumutbarkeit
einer virtuellen Versammlung nicht zur Einberufung verpflichtet ist. So
lautet der neue § 5 Abs. 2a Covid-19-Abmilderungsgesetz:

* (2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der
Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an
einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im
Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die
Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Das Covid-19-Abmilderungsgesetz hat u.a. die bisherige Schwierigkeit,
Mitgliederversammlungs-Beschlüsse im Verein ohne Versammlung zu fassen,
beseitigt. Art. 2 § 5 des Gesetzes gilt nunmehr auch für
Mitgliederversammlungen, die 2021 stattfinden, und hat in seinem neuen Abs.
2 folgenden Wortlaut:

* (2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung vorsehen, dass
Vereinsmitglieder

* 1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort
teilnehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation
ausüben können oder müssen,
* 2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der
Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben können.

* (3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist
ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder
beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die
Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der
Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

* Zu Tagesordnungspunkt 7 Neuwahlen:

* Das Covid-19 Abmilderungsgesetz regelt in Art. 2 § 5 Abs. 1
nunmehr, dass auch ohne eine solche satzungsmäßige Bestimmung Vorstände im
Amt bleiben, bis Nachfolger bestellt sind oder eine Abberufung erfolgt.
Insoweit muss eine Mitgliederversammlung jetzt nicht einberufen werden, wenn
die Amtszeit der Vorstände endet und eine entsprechende Fortführungsklausel
in der Satzung fehlt. Insofern kann aufgrund der Corona-Krise keine
Führungslosigkeit eines Vereins trotz auslaufender Amtszeiten und fehlender
Neuwahl auftreten.

Tagungsort: entfällt

Beginn: entfällt

Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung:

1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit

2. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Jahreshauptversammlung

3. Bericht des Vorstandes -Schriftlich

4. Bericht der Revisoren - Schriftlich

5. Genehmigung der Jahresrechnung - durch die Revisoren

6. Entlastung des Vorstandes - durch die Revisoren schriftlich an die LV Vereinsvorstände

7. Neuwahlen der Vorstandschaft bis auf den 1. Vorstand -siehe Covid-19 Abmilderungsgesetz

8. LV-Meisterschaften 2021- siehe LV Homepage Nordbayern im NAVC

Tagesordnung zur Landesverbandsversammlung:

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit

2. Wahl der Delegierten zum NAVC-Kongress im Sternverfahren

Martin Meyer

Vorstand des Landesverband Nordbayern im NAVC

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