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Info an alle Sportfahrer (Nachtrag)

Nachtrag zur Info zu den Themen Startplatzgarantie und Nennung,
wie mir zugetragen wurde, gibt es nach dem Beitrag auf der Homepage das ein oder andere Missverständnis.

Als erstes möchte ich klarstellen, dass alle Vereine im Landesverband Nordbayern genau so weiterarbeiten können wie bisher auch.

Der Anlass für den Beitrag war für mich, dass sich das Rennsport-Team-Mittelfranken (nachfolgend RST) leider seit 3 Jahren immer wieder rechtfertigen und erklären muss, dass aufgrund der Vorgaben der Genehmigungsbehörde die Startplätze begrenzt werden müssen und dass man sich als Meisterschaftsteilnehmer mit der Nennung bis zum Nennschluss seinen Startplatz sichern soll, da nicht garantiert werden kann, dass am Veranstaltungstag noch genügend Startplätze vorhanden sind. Seit 3 Jahren erklärt das RST das nur eine bezahlte Nennung berücksichtigt werden kann da es der NAVC so vorsieht. Trotzdem mussten sich die Verantwortlichen auch im dritten Jahr noch immer mit den gleichen Argumenten

  • kein anderer Verein macht das so
  • seit 30 Jahren verzichten alle auf die Vorkasse
  • Meisterschaftsteilnehmer haben auch am Veranstaltungstag eine Startplatzgarantie und dürfen nicht zurückgewiesen werden

anschuldigen lassen. Leider haben sich die Zeiten nun einmal geändert und es gibt immer mehr und härterer Vorgaben der Behörden, den sich ein Verein unterwerfen muss. Das RST verfährt so um allen Meisterschaftsteilnehmern einen Startplatz zu garantieren und spricht eine Empfehlung aus. Es steht natürlich jedem frei, ob er dieser Empfehlung folgt. Es muss aber auch jedem klar sein, dass sollten die Startplätze alle belegt sein, niemand mehr nach Nennschluss ein Anrecht auf einen Startplatz hat. Sollten am Tag der Veranstaltung noch Startplätze zur Verfügung stehen, werden diese nach dem Motto vergeben „wer zuerst kommt, malt zuerst“ und zwar bis alle Startplätze vergeben sind.

Bei Veranstaltungen ohne Startplatzbegrenzung wäre es sicher wünschenswert, wenn vorab genannt wird, damit der Veranstalter besser planen kann. Aber da die Startplätze nicht begrenzt sind und da ja auch kein Verein eine Nachnenngebühr erhebt, ist es für Teilnehmer auch nicht nötig bzw. interessant im Vorfeld zu nennen, da ja jeder, der zur Veranstaltung kommt auch starten darf und kein finanzieller Nachteil entsteht.

Dazu eine kleine Begriffsdefinition:

Vornennung: Veranstalter haben die Möglichkeit, einen Zeitraum zu benennen in den eine vergünstigte Nennung zur Veranstaltung möglich ist.
Nennung: Der Veranstalter gibt in seiner Ausschreibung einen Nennschluss bekannt. Teilnehmer, die bis zum Nennschluss vollständig nennen, erhalten eine Nennbestätigung, die auch in Form einer Starterliste öffentlich erfolgen darf. Meisterschaftsteilnehmer erhalten bis zum Nennschluss eine Startplatzgarantie.
Nachnennung: Ist das Nennen nach dem in der Ausschreibung stehenden Nennschluss, also auch das Nennen am Veranstaltungstag. Veranstalter haben das Recht eine Nachnenngebühr zu erheben, welche dann aber auch in der Ausschreibung bekannt gegeben werden muss.

Ich hoffe, die Missverständnisse konnten ausgeräumt werden. Das Nennprozedere wie es im Handbuch steht ist kein Zwang. Es ist bei den meisten Veranstaltungen im LV auch nicht nötig. Auch wenn ich mich wiederhohle, das RST zwingt niemanden seine Nennung, vollständig bis zum Nennschluss abzugeben, sondern bittet darum, mit dem Hinweis auf die Startplatzbegrenzung um allen Meisterschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich ihren Startplatz zu sichern. Wer nicht im Vorfeld nennen will, tut dies aber auf eigenes Risiko und muss am Veranstaltungstag dann damit rechnen, nicht starten zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

LV Sportleiter

Schnelle Enrico

Hier nochmal der Beitrag der zu den Missverstandnissen geführt hat:

Aus gegebenem Anlass wende ich mich heute an alle Sportfahrer zu den Themen Startplatzgarantie und Nennung.

Info an alle Sportfahrer

ZUM THEMA STARTPLATZGARANTIE ist in den Clubnachrichten von 2/2012 schön nachzulesen.

Aus diesen Absatz ergibt sich die Startplatzgarantie für Meisterschaftsteilnehmer auf die immer so extrem beharrt wird. Die Annahme sie gelte bis zum Tag der Veranstaltung ist schlicht und ergreifen falsch. Richtig ist, dass es eine Startplatzgarantie bis zum Nennschluss besteht, der vom Veranstalter in der Ausschreibung festgelegt wird.

ZUM THEMA VOLLSTÄNDIGE NENNUNG wird im NAVC Motorsporthandbuch die Nennung definiert,

Seite 30:

Abschnitt C: Wettbewerbsarten und ihre Organisation

10. Die Teilnahme an einer motorsportlichen Veranstaltung wird durch die vom Fahrer bzw. Fahrer und Beifahrer unterschriebene Nennung angemeldet. Ein Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer(n) kommt erst durch eine Nennungsbestätigung zustande. Der so geschlossene Vertrag bindet beide Teile und kann nur in gegenseitigem Einverständnis gelöst werden. Die Nennungsbestätigungen sind rechtzeitig zu versenden.

und in den Clubnachrichten von 2/2012 steht es wie folgt:

Es ergeben sich also folgende Bedingungen für eine vollständige Nennung:

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Nennformular an Veranstalter gesendet. (Die Original-Unterschrift darf/muss bei Onlinenennung am Veranstaltungstag nachgeholt werden.)
  2. Nenngeld an Veranstalter überweisen.
  3. Veranstalter bestätigt die Nennung per Nennbestätigung oder Veröffentlichung einer Starterliste im Internet.

Ich hoffe damit ein paar Unklarheiten beseitigt zu haben. Wer dennoch Fragen dazu hat, kann gern an den NAVC herantreten und versuchen die geltenden Regelungen per Antrag an die Sportfahrertagung zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

LV Sportleiter

Enrico Schnelle

Veröffentlicht am